Ab Mitte 2025 müssen viele Unternehmenswebseiten barrierefrei zugänglich sein – das schreibt das neue Barrierefreiheitsstärkungsgesetz vor.
Besonders mittelständische Kfz-Betriebe sind betroffen: Ihre Online-Angebote wie Terminbuchung oder Fahrzeugkonfiguratoren müssen so gestaltet sein, dass auch Menschen mit Einschränkungen sie problemlos nutzen können.
Wer nicht rechtzeitig handelt, riskiert Bußgelder – und verpasst zugleich die Chance auf bessere Nutzererfahrungen und breitere Zielgruppen.
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Quelle: kfz-betrieb – Ausgabe 1-2 | 2025